Die Basisrente – das letzte legale deutsche Steuermodell

Die Basisrente – das letzte legale deutsche Steuermodell

by adminiluxburg

Da sind sich CDU und SPD sogar mal einig – die Rentenversicherungspflicht für Soloselbständige wird noch in diesem Jahr durchgezogen. Nicht gerade in diesen Wochen – denn jede neue Aufregung bei den Unternehmern in der Corona-Krise ist jetzt zu vermeiden. Aber danach geht es los – die Rentenversicherungspflicht für Soloselbständige „als gute Tat des Staates“ kommt dann zum Jahresende, spätestens 2021 vor der Wahl.

Rentenversicherungspflicht oder Befreiung mittels Basisrente

Einzahlen in die Rentenkasse wird Pflicht oder man lässt sich mittels einer Basisrente befreien – das ist die Wahl zwischen Pest und Colera. In der Rentenkasse wären wir beim Regelbeitrag von derzeit 592,00€ monatlich. Das dürften viele Soloselbständige gar nicht aufbringen können. Selbst wenn der Beitrag kleiner beginnt und in den nächsten Jahren aufgefüllt werden kann, müssten das viele nicht mehr verkraften können. Wohl dem, der schon eine Basisrente hat – bevor der Gesetzesentwurf beschlossen ist. Denn was kann passieren?

Man legt, um die Menge der Befreiungen einzudämmen, ein Datum fest, vor dem eine evtl. zu benutzende Basisrente bestehen musste. Wir schlagen vor, schon mal wenigstens mit einem Betrag von 100,00€ oder 200,00€ zu beginnen – sicher ist sicher. Außerdem ist die Basisrente durch die starke Steuerförderung ein durchaus lukratives Modell.

Immobilien als Befreiungsmöglichkeit?

Leider wird man die Immobilie nicht als Befreiungsmöglichkeit zulassen weil sie „pfändbar“ ist. Das wird viele Selbstständige schwer treffen und spielt da im Reigen der Gemeinheiten ganz vorne mit.

Die vermiete Immobilie ist und bleibt natürlich der Königsweg für die Versorgung. Aber darum geht es unserem Staat hier nicht. Es geht ja nur vordergründig um die Versorgung der Selbstständigen an sich. Wäre das anders, dann könnte man ja in bestimmtem Umfang Pfändungsschutzregelungen für Immobilien gesetzlich festlegen.

Einzahlungen der Selbständigen

Nein es geht darum, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: das soziale Anliegen Selbstständige im Alter zu versorgen, denn das klingt gut und gleichzeitig erst mal Geld in die Rentenkasse zu bringen, was nicht kurzfristig wieder raus muss. Damit reduziert man die Steuerzuschüsse für die Rentenkasse erst einmal unmittelbar.

Jetzt wo die Steuern fehlen, die Gemeinden nach Bundeszuschuss schreien und die Grund -und Mütterente finanziert werden muss (alles Regelungen damit die Koalition nicht platzt), kämen die Einzahlungen der Selbständigen gerade recht.

Bis das Problem dann gelöst werden muss, ist von den Politikern keiner mehr im Amt.

Rüruprente

Das ist leider kein Witz – und die Kombination ist teuflisch – darum wird sie auch kommen. Ob schwarz, ob rot, ob grün, ob gelb – da stecken alle unter einer Decke. Nun wissen wir noch nicht genau was beschlossen wird, aber für eine Befreiung aus der Rentenversicherung wird wohl mindestens eine Rüruprente in Höhe der Grundsicherung – und das sind 800-900€ Rente im Monat – notwendig sein.

Ob dann noch ein paar Soloselbständige ihren Laden schließen müssen, darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an.  Außerdem werden sie dann dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmarkt zugeführt – und zahlen dann Sozialversicherungsbeiträge. Egal wie es gedreht wird – der Schuss geht für den Soloselbstständigen immer nach hinten los.

Wer es nicht glaubt, wird es bald fühlen – nämlich in der Haushaltskasse. Wir selbst sind auch Soloselbständige und sitzen sozusagen mit unseren Kunden in einem Boot.